Erklärung familienrechtlicher Begrifflichkeiten
Scheidung
Die familiengerichtliche Auflösung einer rechtswirksam bestehenden Ehe gleich- oder getrennt geschlechtlicher Paare.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften, das Lebenspartnerschaftsgesetz, regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (bis 2017).
Trennung
Die räumliche, wirtschaftliche und persönliche Trennung der Ehepartner
Unterhalt
Der Anspruch auf Unterhalt ergibt sich als Getrenntlebensunterhalt, als nachehelicher Unterhalt der Ehegatten, als Kindesunterhalt für eheliche und nicht-eheliche Kinder sowie als Unterhalt für die nicht verheiratete Mutter für die Zeit der Schwangerschaft und während der ersten Lebensjahre des Kindes.
Versorgungsausgleich
Die Aufteilung der Anrechte, die Ehepartner während der Ehezeit wegen Alters oder Invalidität, durch Arbeit oder Vermögenseinsatz erworben haben.
Zugewinn / Zugewinnausgleich
Die Auseinandersetzung über das während der Ehezeit (standesamtliche Trauung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages) gemeinsam erworbene Vermögen
Sorgerecht
Die Regelung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder, inklusive des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Umgangsrecht
Das Recht des die gemeinsamen Kinder nicht betreuenden Elternteils auf regelmäßigen Umgang mit den Kindern, auch während der Ferien, an Wochenenden, sowie während der gesetzlichen Feiertage.
Hausratsverfahren
Die Auseinandersetzung der Eheleute über den gemeinsamen Hausrat.
Kindschaftssachen
Neben dem Sorgerecht und Umgangsrecht, die Regelungen über die Kindesherausgabe, die Vormundschaft, die Pflegschaft und die amtliche Unterbringung sowie nationale und internationale Regelungen bei Kindesentziehungen und Kindesentführungen.
Adoption
Die Annahme von Kindern nach den vorgegebenen gesetzlichen Regelungen.
Ehevertrag / Scheidungsfolgenvergleich
Während der Ehe, aber auch während des Scheidungsverfahrens, ist es möglich, wesentliche familienrechtliche Vereinbarungen durch einen Ehevertrag oder einen Scheidungsfolgenvergleich zu regeln.
Online-Scheidung
Die Durchführung des Scheidungsverfahrens weitgehend über das Internet. Die Online-Scheidung erleichtert das Verfahren für Parteien die nicht am Ort der Scheidung wohnhaft sind.