Familienrecht Gallasch

Sorgerecht

Von großer Bedeutung sind für alle Eltern die Entscheidungen über das Sorgerecht.

Immo B. Gallasch

Rechtsanwalt für Familienrecht

Seit Beginn meiner juristischen Tätigkeit befasse ich mich intensiv, und seit langer Zeit ausschließlich, mit familienrechtlichen Problemen. Ihnen wird eine umfassende, außergerichtliche- und familienrechtliche Beratung und Begleitung während des Verfahrens angeboten.

Hamburger Straße 144
22083 Hamburg
Tel: 040 693 80 93
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E-Mail: gallasch@anwalt-hh.com

Ihre Sorgen sind für uns Verpflichtung. Gemeinsam suchen wir bestmögliche Lösungen. Auf Anfrage erhalten Sie kurzfristig einen Besprechungstermin.

Sorgerecht

Das Sorgerecht bereitet vielen Eltern große Sorgen. Das Sorgerecht umfasst:

  • die elterliche Sorge allgemein
  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • die schulische, ausbildungsmäßige Betreuung
  • die medizinische Versorgung
  • die religiöse Ausrichtung
  • Verwaltungsangelegenheiten
  • Passangelegenheiten
  • Geldangelegenheiten

Vom Gesetzgeber ist vorgesehen, dass Eltern sich die elterliche Sorge teilen. Dies gilt für Eheleute und nicht verheiratete Eltern, sofern beide Eltern Sorgerechtsinhaber sind. Das Sorgerecht des nicht ehelichen Vaters kann durch eine Sorgeerklärung übernommen, oder eingeklagt werden. Für getrenntlebende oder geschiedene Eltern gilt das Sorgerecht fort. Für Eheleute ist das gemeinsame Sorgerecht das Regelsorgerecht. Für nicht verheiratete Eltern bedarf es allerdings für den Kindesvater eines Antrages, bzw. einer Sorgeerklärung.

Können sich die Eltern nicht über das Sorgerecht einigen, muss eine Entscheidung des Familiengerichts erwirkt werden. Auch wenn beide Elternteile zur Sorge berechtigt sind, so bestehen oftmals Auseinandersetzungen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Häufig entstehen Auseinandersetzungen im sorgerechtlichen Bereich, die mit dem Jugendamt erörtert werden sollten und nur wenn es nicht gelingt, eine Einigung zu finden, vom Familiengericht entschieden werden sollten.

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